Sie sind hier:

12.10.2011 - Kein Beschwerderecht bei Ablehnung eines Antrags auf Einsichtnahme in die Verfahrens-kostenhilfeunterlagen eines Beteiligten

Datum der Entscheidung
12.10.2011
Aktenzeichen
5 WF 100/11
Normen
ZPO §§ 117 Abs. 2 S. 2, 2. Halbs., 127 Abs. 2 und 3
Rechtsgebiet
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Schlagworte
Familienrecht, Auskunftsanspruch, Einsichtsrecht, Verfahrenskostenhilfeunterlagen, Beschwerderecht
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Kein Beschwerderecht bei Ablehnung eines Antrags auf Einsichtnahme in die Verfahrens-kostenhilfeunterlagen eines Beteiligten (39.3 KB)
Leitsatz
Lehnt das Amtsgericht einen Antrag auf Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeunterla-gen eines Beteiligten ab, die dessen Gegner beantragt hat, steht diesem gegen den ableh-nenden Beschluss selbst dann kein Beschwerderecht zu, wenn er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Verfah-renskostenhilfe beantragenden Beteiligten hat.