Sie sind hier:

16.05.2011 - Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Kfz bei Beantragung von Verfah-renskostenhilfe

Datum der Entscheidung
16.05.2011
Aktenzeichen
4 WF 71/11
Normen
ZPO § 115 Abs. 2; SGB XII § 82
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Verfahrenskostenhilfe, berufsbedingte Fahrtkosten, Anschaffungskosten
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Kfz bei Beantragung von Verfah-renskostenhilfe (31.9 KB)
Leitsatz
Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Beteiligten, der Verfahrens-kostenhilfe beantragt, richtet sich die Berücksichtigungsfähigkeit berufsbedingter Fahrtkosten bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs nach § 3 Abs. 6 der Durchfüh-rungsverordnung zu § 82 SGB XII. In den dort geregelten Pauschalen sind etwaige Anschaffungskosten für ein Kraftfahrzeug nicht enthalten.