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29.06.2011 - Darlegungs- und Beweislast zum Fortbestehen des Unterhaltsanspruchs des inzwischen volljährigen Kindes

Datum der Entscheidung
29.06.2011
Aktenzeichen
4 WF 51/11
Normen
BGB §§ 1601, 1606 Abs. 3 S. 1, 1610 Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Darlegungs- und Beweislast zum Fortbestehen des Unterhaltsanspruchs des inzwischen volljährigen Kindes
Titel der Entscheidung

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Darlegungs- und Beweislast zum Fortbestehen des Unterhaltsanspruchs des inzwischen volljährigen Kindes (26.4 KB)
Leitsatz
Verlangt der Unterhaltsschuldner die Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt aus der Zeit der Minderjährigkeit des inzwischen volljährigen Kindes, so muss der Berechtigte darlegen und beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dazu gehört insbesondere der schlüssige Vortrag, welcher Haftungsanteil auf den antrag-stellenden Elternteil entfällt.