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03.06.2011 - Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters

Datum der Entscheidung
03.06.2011
Aktenzeichen
4 WF 156/10
Normen
FamGKG §§ 35, 42 Abs. 1; ZPO §§ 3, 42
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters
Titel der Entscheidung

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Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters (21.6 KB)
Leitsatz
Der Gegenstandswert des Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Einzelrichters entspricht in der Regel dem Wert des zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens.