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25.02.2011 - Umgangsrecht eines in sein Heimatland abgeschobenen Elternteils

Datum der Entscheidung
25.02.2011
Aktenzeichen
4 UF 108/10
Normen
BGB § 1684
Rechtsgebiet
Familienrecht
Titel der Entscheidung

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Umgangsrecht eines in sein Heimatland abgeschobenen Elternteils (35.7 KB)
Leitsatz
Der Umgangsantrag eines in sein Heimland abgeschobenen Elternteils kann nicht schon deshalb zurückgewiesen werden, weil sich nicht absehen lässt, ob der Umgang begehrende Elternteil in der Lage sein wird, Umgangstermine mit seinem Kind wahrzunehmen.