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05.01.2022 - Keine gestaffelte Wertfestsetzung bei teilweiser Klagerücknahme

Datum der Entscheidung
05.01.2022
Aktenzeichen
2 W 56/21
Normen
GKG § 63 Abs. 2; RVG § 33 Abs. 1
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Festsetzung des Streitwerts, teilweise Klagerücknahme, Herabsetzung des Gebührenwertes
Titel der Entscheidung

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Keine gestaffelte Wertfestsetzung bei teilweiser Klagerücknahme (61.4 KB)
Leitsatz
Eine zeitlich gestaffelte Festsetzung für die Gerichtsgebühren wegen einer teilweisen Reduzierung des Streitwertes findet nicht statt. Allenfalls können auf Antrag die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gemäß § 33 Abs. 1 RVG abweichend gesondert festzusetzen sein.