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03.01.2022 - Zulässigkeit einer Auslieferung in die Türkei bei belastbarer Zusicherung EMRK-konformer Haftbedingungen und fehlender Gefahr der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren im Bereich der allgemeinen Kriminalität

Datum der Entscheidung
03.01.2022
Aktenzeichen
1 AuslA 28/20
Normen
IRG §§ 29, 32, 73 S. 1; EuAlÜbk Art. 12; EMRK Art. 3
Rechtsgebiet
Strafprozessrecht
Schlagworte
Strafprozessrecht, Auslieferung, Europäisches Auslieferungsabkommen, bedenkliche Haftbedingungen, Zusicherung, Grundrecht auf ein faires Verfahren, Unabhängigkeit der Gerichte, Türkei
Titel der Entscheidung
Leitsatz

1. Einer Zulässigkeit einer Auslieferung in die Türkei entgegenstehenden Bedenken im Hinblick auf die dortigen Haftbedingungen kann durch die Zusicherung EMRK-konformer Haftbedingungen begegnet werden.

2. Der Zulässigkeit einer Auslieferung kann nach § 73 S. 1 IRG eine dem Verfolgten drohende Verletzung seines Grundrechts auf ein faires Verfahren entgegenstehen, wenn der Grundsatz der Unabhängigkeit der Gerichte im ersuchenden Staat nicht gewährleistet ist.