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14.09.2021 - Voraussetzungen für eine Vertretung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins

Datum der Entscheidung
14.09.2021
Aktenzeichen
5 W 27/21
Normen
FamFG §§ 10 Abs. 2 Nr. 2, 11 S. 1,352
Rechtsgebiet
Erbrecht
Schlagworte
Erbrecht, Erteilung eines Erbscheins, Stellvertretung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller
Titel der Entscheidung

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Voraussetzungen für eine Vertretung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins (410.3 KB)
Leitsatz

1. Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht ausreichend.

2. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. 352 Abs. 3 S. 3 FamFG kann bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen (im Anschluss an OLG Celle, Beschl. v. 20.06.2018, 6 W 78/18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.04.2018, 25 Wx 68/17).