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03.06.2021 - Gemeinsamer Gerichtsstand bei Unzulässigkeit der Rüge der Unzuständigkeit des Gerichts

Datum der Entscheidung
03.06.2021
Aktenzeichen
3 AR 6/21
Normen
ZPO §§ 36 Abs.1 Nr.3, 38 Abs.1, 39 S.1
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts, Prorogation, persönlicher Anwendungsbereich von § 38 Abs.1 ZPO, Unwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung, Unzulässigkeit der Zuständigkeitsrüge, Treu und Glauben
Titel der Entscheidung

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Gemeinsamer Gerichtsstand bei Unzulässigkeit der Rüge der Unzuständigkeit des Gerichts (283 KB)
Leitsatz

1. Ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand im Sinne von § 36 Abs.1 Nr.3 ZPO liegt auch dann vor, wenn die Beklagten mit der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts ausgeschlossen sind.

2. Kaufleute können sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mit der Begründung, der Vertragspartner sei gemäß § 38 Abs.1 ZPO nicht berechtigt, ein unzuständiges Gericht als zuständig zu vereinbaren, auf die Unwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung berufen.