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27.01.2021 - Widerspruch gegen das Zustandekommen eines Versicherungsvertrags

Datum der Entscheidung
27.01.2021
Aktenzeichen
3 U 23/20
Normen
§ 5a Abs.2 S.1 VVG a.F. (Juli 2004)
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Schlagworte
Lebensversicherung, Policenmodell, Widerspruchsbelehrung, Rechtzeitigkeit des Widerspruchs, Unverhältnismäßigkeit des Widerspruchs
Titel der Entscheidung

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Widerspruch gegen das Zustandekommen eines Versicherungsvertrags (295.3 KB)
Leitsatz
Kann der Verbraucher im Einzelfall von einer allenfalls geringfügig vom gesetzlichen Leitbild abweichenden Widerspruchsbelehrung durch Anwendung der für ihn günstigsten Regelung Gebrauch machen, so ist ein ewiges Widerspruchsrecht unverhältnismäßig (im Anschluss an EuGH Urteil vom 19.12.2019 C-355/18 bis C 237/18 und C-479/18).
Fehlt in der Widerspruchsbelehrung der Hinweis darauf, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs reicht, kann der Verbraucher davon ausgehen, dass die Versicherung, bei nachgewiesener Absendung des Widerspruchs am letzten Tag der Frist, keine Einwendungen gegen dessen Rechtzeitigkeit erheben kann.