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12.11.2020 - Behandlung eines Antrags auf Zustimmung des getrennt lebenden Ehepartners zur Kündigung des Wohnungsmietvertrages als Familienstreitsache/Verfahrenswert

Datum der Entscheidung
12.11.2020
Aktenzeichen
4 WF 67/20
Normen
FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3, FamFG § 42 Abs. 1, GKG § 41
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Zustimmung zur Kündigung Ehepartner Wohnraummietvertrag Familienstreitsache Verfahrenswert
Titel der Entscheidung

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Behandlung eines Antrags auf Zustimmung des getrennt lebenden Ehepartners zur Kündigung des Wohnungsmietvertrages als Familienstreitsache/Verfahrenswert (204.6 KB)
Leitsatz

1. Bei einem Antrag auf Zustimmung des getrennt lebenden Ehepartners zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietvertrages handelt es sich um eine Familienstreitsache im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.

2. Der Verfahrenswert richtet sich in einem solchen Verfahren in der Regel nach der Jahresnettomiete.