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22.04.2020 - Kosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde bei Rücknahme des Einspruchs kurz vor der Hauptverhandlung

Datum der Entscheidung
22.04.2020
Aktenzeichen
1 SsBs 65/19
Normen
OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 467 Abs. 2
Rechtsgebiet
Strafprozessrecht
Schlagworte
Strafprozessrecht, Einspruch, Rücknahme, Rechtsbeschwerde, Kosten
Titel der Entscheidung

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Kosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde bei Rücknahme des Einspruchs kurz vor der Hauptverhandlung (157 KB)
Leitsatz
Die Kosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde trägt der Betroffene auch bei vollem Erfolg seines Rechtsmittels, wenn die angefochtene Entscheidung nur ergangen ist, weil er den Einspruch erst so kurz vor der Hauptverhandlung zurückgenommen hat, dass dies dem zuständigen Richter nicht mehr rechtzeitig zur Kenntnis gelangt ist.