Sie sind hier:

30.03.2020 - Bemessung des Verfahrenswerts bei einer Umgangsvereinbarung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren

Datum der Entscheidung
30.03.2020
Aktenzeichen
4 WF 4/20
Normen
FamGKG §§ 41 Satz 2, 45 Abs. 1 Nr. 2

Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, einstweilige Anordnung, Verfahrenswert, Umgangsvereinbarung
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Bemessung des Verfahrenswerts bei einer Umgangsvereinbarung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren (211.2 KB)
Leitsatz
In einem einstweiligen Anordnungsverfahren, in dem die Kindeseltern eine Vereinbarung über den Umgang schließen, kann für den Vergleichswert der volle Wert des Umgangsverfahrens von € 3.000,00 nur dann festgesetzt werden, wenn der Umgang nicht nur vorübergehend, sondern endgültig geregelt wird und damit ein Hauptsacheverfahren entbehrlich ist.