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07.02.2020 - Berechtigtes Interesse eines Miteigentümers an der Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Wohnungseigentümers

Datum der Entscheidung
07.02.2020
Aktenzeichen
3 W 1/20
Normen
§ 12 Abs.1 S.1 GBO
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Grundbuch, Grundbucheinsicht, berechtigtes Interesse, Wohnungseigentümer
Titel der Entscheidung

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Berechtigtes Interesse eines Miteigentümers an der Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Wohnungseigentümers (215.6 KB)
Leitsatz
Ein Miteigentümer hat jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das komplette Grundbuchblatt des Wohnungsgrundbuchs eines anderen Wohnungseigentümers, wenn die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bereits zuvor in einem notariellen Vertrag die Auflösung der Gemeinschaft vereinbart haben.