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21.09.2018 - Einstweilige Verfügung gegen einen Prozessgegner zur Auskunftserteilung als Grundlage des Sachvortrags des Verfügungsklägers in einem Parallelverfahren

Datum der Entscheidung
21.09.2018
Aktenzeichen
1 W 25/18
Normen
HGB § 166 Abs. 1; ZPO § 940
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, einstweilige Verfügung, Auskunftserteilung

Titel der Entscheidung

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Einstweilige Verfügung gegen einen Prozessgegner zur Auskunftserteilung als Grundlage des Sachvortrags des Verfügungsklägers in einem Parallelverfahren (148.5 KB)
Leitsatz
Für eine einstweilige Verfügung gegen einen Prozessgegner zur Auskunftserteilung als Grundlage des Sachvortrags des Verfügungsklägers in einem Parallelverfahren fehlt es jedenfalls dann an einem Verfügungsgrund, wenn der Verfügungskläger sich in dem Parallelverfahren auch ohne die begehrten Auskünfte mit dem Hinweis auf eine primäre oder sekundäre Darlegungslast verteidigen kann.