Sie sind hier:

16.10.2018 - Versorgungsausgleich: Ausgleich eines Anrechts mit geringem Ausgleichswert

Datum der Entscheidung
16.10.2018
Aktenzeichen
5 UF 69/18
Normen
VersAusglG § 18 Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Versorgungsausgleich, gesetzliche Rentenversicherung, geringer Ausgleichswert, wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Versorgungsausgleich: Ausgleich eines Anrechts mit geringem Ausgleichswert (35.2 KB)
Leitsatz
Der Halbteilungsgrundsatz gebietet auch den Ausgleich eines sich im Bereich der wirtschaftlichen Bedeutungslosigkeit (hier: einer Monatsrente von 1,06 € entsprechender Ausgleichswert) bewegenden einzelnen Anrechts eines Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der damit für die beteiligten Versorgungsträger verbundene Verwaltungsaufwand neben dem aufgrund des vorzunehmenden Ausgleichs eines bei demselben Versorgungsträger bestehenden weiteren Anrechts des Ehegatten von nicht geringem Ausgleichswert ohnehin anfallenden Verwaltungsaufwand praktisch nicht ins Gewicht fällt.