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12.09.2018 - Keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV-RVG für die Teilnahme an Vernehmungen des Verfolgten vor dem Amtsgericht

Datum der Entscheidung
12.09.2018
Aktenzeichen
1 Ausl. A 2/18
Normen
IRG §§ 21, 22, 28; VV-RVG Nr. 6102
Rechtsgebiet
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Schlagworte
Strafprozessrecht, Europäischer Haftbefehl, Auslieferungsverfahren, richterliche Vernehmung, Terminsgebühr
Titel der Entscheidung

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Keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV-RVG für die Teilnahme an Vernehmungen des Verfolgten vor dem Amtsgericht (129.9 KB)
Leitsatz
Für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten im Rahmen des Auslieferungsverfahrens an einem Termin zur Vernehmung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG fällt keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV-RVG an. Das Anfallen der Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV-RVG ist lediglich für die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht vorgesehen.