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22.06.2018 - Zur Zulässigkeit der Auslieferung eines Ausländers an einen anderen EU-Mitgliedstaat ungeachtet eines laufenden Asylverfahrens wegen geltend gemachter Verfolgung in einem Drittstaat.

Datum der Entscheidung
22.06.2018
Aktenzeichen
1 AuslA 27/18
Normen
IRG §§ 3, 15 Abs. 2, 29, 32, 73, 81, 83a Abs.1, 83b
Rechtsgebiet
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Schlagworte
Strafprozessrecht, Europäischer Haftbefehl, Auslieferung, laufendes Asylverfahren
Titel der Entscheidung

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Zur Zulässigkeit der Auslieferung eines Ausländers an einen anderen EU-Mitgliedstaat ungeachtet eines laufenden Asylverfahrens wegen geltend gemachter Verfolgung in einem Drittstaat. (96.6 KB)
Leitsatz
Im Rahmen der Entscheidung über die Auslieferung einer verfolgten Person an einen anderen EU-Mitgliedstaat bedarf es grundsätzlich keiner Heranziehung der in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat geführten Akten eines Asylverfahrens wegen der geltend gemachten Verfolgung in einem Drittstaat.