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28.05.2018 - Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen des Zeitmoments und des Umstandsmoments im Rahmen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucher-Darlehensvertrag

Datum der Entscheidung
28.05.2018
Aktenzeichen
1 U 8/18
Normen
BGB § 242
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, Verbraucher-Darlehensvertrag, Widerrufsrecht, Verwirkung; Zeitmoment, Umstandsmoment
Titel der Entscheidung

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Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen des Zeitmoments und des Umstandsmoments im Rahmen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucher-Darlehensvertrag (212.4 KB)
Leitsatz
1. Das Zeitmoment im Rahmen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucher-Darlehensvertrag kann auch bei einem Zeitablauf von weniger als sechs Jahren zwischen Vertragsabschluss und Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher erfüllt sein. Es ist keine allgemeine Mindestdauer für das Zeitmoment zu bestimmen.

2. Es stellt einen Faktor von maßgeblichem Gewicht für die Annahme des Umstandsmoments im Rahmen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucher-Darlehensvertrag dar, wenn der Vertrag auf Wunsch des Verbrauchers bzw. von den Parteien einverständlich beendet wurde.

3. Auch bei Vorliegen einer auf Wunsch des Verbrauchers erfolgten bzw. einverständlichen Beendigung des Verbraucher-Darlehensvertrags ist das Vorliegen des Umstandsmoments nicht im Sinne einer tatsächlichen Vermutung anzunehmen, sondern es sind weiterhin alle relevanten Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und zu bewerten. Dabei spricht es für die Begründung eines Vertrauens in die Nichtausübung des Widerrufsrechts, wenn der Darlehensgeber aufgrund der Vertragsbeendigung Sicherheiten freigibt und wenn zwischen der Vertragsbeendigung und der Widerrufserklärung ein weiterer Zeitablauf eintritt; dagegen spricht es, wenn auch nach Beendigung oder Ablösung des konkreten Darlehensvertrags die Parteien ein Darlehensverhältnis fortsetzen.