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30.08.2017 - Beteiligtenstellung des Erbprätendenten im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers; Anspruch auf Erstattung seiner notwenigen Aufwendungen

Datum der Entscheidung
30.08.2017
Aktenzeichen
5 W 10/17
Normen
BGB § 1960; FamFG §§ 7, 80, 81
Rechtsgebiet
Erbrecht
Schlagworte
Erbrecht, Kostenrecht, Einsetzung eines Nachlasspflegers, Beteiligtenstellung des Erbprätendenten, Kostenerstattung
Titel der Entscheidung

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Beteiligtenstellung des Erbprätendenten im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers; Anspruch auf Erstattung seiner notwenigen Aufwendungen (276.3 KB)
Leitsatz
1. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gemäß § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) „Beteiligte“ im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG sein.

2. Die den Erbprätendenten im Beschwerdeverfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen (hier: Rechtsanwaltskosten) können daher als Kosten Sinne von § 80 FamFG gegen den unterlegenen Beschwerdeführer festgesetzt werden.