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16.03.2017 - Ermittlung der Höhe des Ausgleichswertes im Versorgungsausgleichsverfahren; Zulässigkeit der Teilung des Barwertes

Datum der Entscheidung
16.03.2017
Aktenzeichen
5 UF 136/16
Normen
VersAusglG § 1, § 5 Abs. 1, Abs. 3, § 10
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Versorgungsausgleich, VBL-Satzung, Ausgleichswert, Bezugsgröße, Versorgungspunkte, Barwert, interne Teilung, Halbteilungsgrundsatz
Titel der Entscheidung

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Ermittlung der Höhe des Ausgleichswertes im Versorgungsausgleichsverfahren; Zulässigkeit der Teilung des Barwertes (138.7 KB)
Leitsatz
Aus der Verpflichtung, nach § 5 VersAusglG den Ausgleichswert in einer bestimmten Bezugsgröße mitzuteilen, folgt keine Verpflichtung des Versorgungsträgers, auch die Teilung des Anrechts im Sinne der §§ 10, 11 VersAusglG durch Teilung dieser Bezugsgröße vorzunehmen. Es ist zulässig, den Barwert zu halbieren - auch mit der Folge verschieden hoher Anrechte wegen unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen.