Schlagworte
Familienrecht, Vermittlungsverfahren, Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwaltes
Leitsatz
Wenn einem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG ein mit anwaltlicher Beteiligung erarbeiteter, familiengerichtlich gebilligter Vergleich vorausgegangen ist, dessen Nichteinhaltung durch den anderen Elternteil behauptet wird, ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vermittlungsverfahren jedenfalls dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist.