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13.04.2016 - Keine unmittelbare Beteiligung des betreuenden Elternteils an den Kosten der Ausübung des Umgangsrechts durch den umgangsberechtigten Elternteil

Datum der Entscheidung
13.04.2016
Aktenzeichen
5 UF 17/16
Normen
BGB § 1684 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1 und 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Umgangsverfahren, Umgangskosten, Geltendmachung, Erstattung, Beteiligung des betreuenden Elternteils, unterhaltsrechtliche Frage
Titel der Entscheidung

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Keine unmittelbare Beteiligung des betreuenden Elternteils an den Kosten der Ausübung des Umgangsrechts durch den umgangsberechtigten Elternteil (142.8 KB)
Leitsatz
Im Rahmen eines Umgangsverfahrens kann der umgangsberechtigte Elternteil keine unmittelbare Beteiligung an den Kosten der Ausübung seines Umgangsrechts von dem betreuenden Elternteil verlangen.


Anmerkung:
Es handelt sich um einen Hinweisbeschluss. Die Kindeseltern haben nachfolgend das Beschwerdeverfahren durch einen Vergleich beendet.