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04.02.2016 - Übernahme des wirtschaftlichen Risikos der Forderungseinziehung beim Forderungskauf

Datum der Entscheidung
04.02.2016
Aktenzeichen
5 U 7/15
Normen
BGB §§ 398, 630 a, 630 b, 612; RDG §§ 2 Abs. 2 S. 1 2. Fall, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, Forderungskauf, Inkassozession, Übernahme des wirtschaftlichen Risikos
Titel der Entscheidung

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Übernahme des wirtschaftlichen Risikos der Forderungseinziehung beim Forderungskauf (162.3 KB)
Leitsatz
Die für die Bewertung als Forderungskauf in Abgrenzung zur Inkassozession notwendige Übernahme des wirtschaftlichen Risikos der Forderungseinziehung liegt auch dann vor, wenn der Forderungskäufer die Forderung mit einem Abschlag von 3,75% des Nennwertes der Forderung vom Verkäufer übernimmt (Abgrenzung zu BGH NJW 2015, 397).