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05.01.2016 - PDVoraussetzungen einer „nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der Errichtung eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

Datum der Entscheidung
05.01.2016
Aktenzeichen
5 W 25/15
Normen
BGB § 2250 Abs. 2
Rechtsgebiet
Erbrecht
Schlagworte
Erbrecht; Drei-Zeugen-Testament, nahe Todesgefahr
Titel der Entscheidung

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PDVoraussetzungen einer „nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der Errichtung eines sog. Drei-Zeugen-Testaments (48.7 KB)
Leitsatz
Von einer „nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB kann nicht gesprochen werden, wenn sich weder objektiv noch aus der subjektiven Sicht der Testamentszeugen hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Einschaltung eines Notars nicht mehr möglich ist. Das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn in einer Großstadt mit über 160 Notaren ein halber Tag abgewartet werden kann, bis es zur Errichtung des sog. Drei-Zeugen-Testaments kommt.