Sie sind hier:
  • Entscheidungen
  • Entscheidungsübersicht
  • Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer Krankheit

30.11.2015 - Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer Krankheit

Datum der Entscheidung
30.11.2015
Aktenzeichen
3 U 65/13
Normen
MB/KK 2009 § 1 Teil I Abs. 1 und 2 Satz 1, § 4 Teil I Abs. 6 Satz 2
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Schlagworte
Versicherungsrecht, Private Krankenversicherung, alternative Behandlungsmethoden, notwendige Heilbehandlung, unheilbare Krankheit, Prostatakarzinom, dendritische Zellen
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer Krankheit (279.4 KB)
Leitsatz
Schulmedizinisch nicht etablierte alternative Behandlungsmethoden stellen jedenfalls dann eine „notwendige Heilbehandlung“ im Sinne der MB/KK dar, wenn sonstige, schulmedizinisch etablierte Behandlungsmethoden zum maßgeblichen Zeitpunkt nur noch palliativen Charakter haben, während die in Rede stehende alternative Behandlung (hier: Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers) zumindest noch eine medizinisch begründbare Aussicht auf einen Gewinn an Lebenszeit neben einem Gewinn an Lebensqualität sowie die Möglichkeit einer vollständigen Remission bieten (hier bejaht).