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13.11.2015 - Geltendmachung von Trennungsunterhalt; Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen einer wirksamen Ehe

Datum der Entscheidung
13.11.2015
Aktenzeichen
4 UF 73/15
Normen
BGB §§ 1318 Abs. 2, 1361
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Trennungsunterhalt, wirksame Ehe, Verbot der Doppelehe, aufhebbare Ehe, Darlegungs- und Beweislast
Titel der Entscheidung

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Geltendmachung von Trennungsunterhalt; Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen einer wirksamen Ehe (169 KB)
Leitsatz
1. Ein Ehegatte, der gegen den anderen Ehegatten Trennungsunterhalt geltend macht, hat das Bestehen einer wirksamen Ehe darzulegen und zu beweisen.

2. Im Falle einer gegen das Verbot der Doppelehe geschlossenen und deshalb aufhebbaren Ehe beurteilen sich Ansprüche auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB nach den Grundsätzen des § 1318 Abs. 2 BGB.