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13.08.2015 - Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist

Datum der Entscheidung
13.08.2015
Aktenzeichen
5 UF 72/15
Normen
FamFG § 17 Abs. 1; ZPO § 233
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, anwaltliche Sorgfalt, Überprüfung der Rechtsmittelfrist

Titel der Entscheidung

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Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist (187.3 KB)
Leitsatz
Der zur Einlegung des Rechtsmittels beauftragte Rechtsanwalt muss eigenverantwortlich das für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist maßgebende Zustellungsdatum feststellen. Dabei darf er aus dem Datum des Eingangsstempels, das sich auf der vom erstinstanzlich beauftragten Rechtsanwalt übermittelten Ausfertigung der erstinstanzlichen Entscheidung befindet, nicht ohne weiteres auf den Tag der Zustellung schließen.