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20.05.2015 - Versorgungsausgleich nach deutschem Recht, obwohl dieses nicht Scheidungsstatut ist; Ausschluss der Durchführung dieses Versorgungsausgleichs aus Gründen der Billigkeit

Datum der Entscheidung
20.05.2015
Aktenzeichen
4 UF 26/15
Normen
EGBGB Art. 17; VersAusglG § 19 II Nr. 4
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Versorgungsausgleich, ausländische Ehepartner, Scheidungsstatut, Anwendbarkeit deutschen Rechts, Billigkeit
Titel der Entscheidung

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Versorgungsausgleich nach deutschem Recht, obwohl dieses nicht Scheidungsstatut ist; Ausschluss der Durchführung dieses Versorgungsausgleichs aus Gründen der Billigkeit (150.1 KB)
Leitsatz
1. Art. 17 III 2 EGBGB a.F. ermöglicht nur ausnahmsweise die Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht, obwohl dieses nicht Scheidungsstatut ist.

2. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann der Billigkeit widersprechen, wenn nur ein Ehegatte eine inländische Altersversorgung aufgebaut hat, die zum Ausgleich herangezogen werden kann, während der andere Vermögenswerte im Ausland besitzt, die für einen Versorgungsausgleich nicht in Betracht kommen.