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16.02.2015 - Zur Bindungswirkung einer offenkundig gesetzwidrigen Kostengrundentscheidung für das Kostenfestsetzungsverfahren und zum Umfang des Gebührenanspruchs des mehrere Nebenkläger vertretenden Rechtsanwalts

Datum der Entscheidung
16.02.2015
Aktenzeichen
1 Ws 1/15
Normen
StPO §§ 464b, 472; RVG §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2, Nr. 1008 VV
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Strafprozessrecht, Kosten der Nebenkläger, fehlerhafte Kostengrundentscheidung Vertretung mehrerer Nebenkläger durch einen Rechtsanwalt
Titel der Entscheidung

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Zur Bindungswirkung einer offenkundig gesetzwidrigen Kostengrundentscheidung für das Kostenfestsetzungsverfahren und zum Umfang des Gebührenanspruchs des mehrere Nebenkläger vertretenden Rechtsanwalts (305.2 KB)
Leitsatz
1. Eine fehlerhafte Kostengrundentscheidung über die notwendigen Auslagen der Nebenklage kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht korrigiert werden.

2. Vertritt in einem Strafverfahren ein Rechtsanwalt mehrere Nebenkläger, so ist seine Tätigkeit nicht gesondert für jeden einzelnen Nebenkläger zu bestimmen, sondern nach §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG unter Erhöhung der Verfahrensgebühr.