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03.12.2014 - Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Kindes gegen seine Eltern, wenn die Eltern Abhebungen vom Sparbuch des Kindes vorgenommen haben

Datum der Entscheidung
03.12.2014
Aktenzeichen
4 UF 112/14
Normen
BGB §§ 1664, 1648, 1642, 1626, 1601, 421
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Sparbuch, Kontoinhaber, Unterhaltspflicht, Eltern, Gesamtschuldner, Schadensersatzpflicht
Titel der Entscheidung

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Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Kindes gegen seine Eltern, wenn die Eltern Abhebungen vom Sparbuch des Kindes vorgenommen haben (153 KB)
Leitsatz
1. Haben die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z.B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch wenn die Eltern das Sparbuch im Besitz behalten.

2. Von einer Verletzung der Vermögenssorgepflicht ist auszugehen, wenn die Eltern Abhebungen vom Sparbuch des Kindes z.B. für Kinderzimmermöbel, Urlaubsreisen, Ge-schenke und Kleidung für das Kind ausgeben, weil die Finanzierung dieser Bedürfnisse den Eltern aufgrund der bestehenden Unterhaltsverpflichtung (§ 1601 BGB) obliegt und sie daher vom Kind keinen Ersatz nach § 1648 BGB verlangen können.