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20.11.2014 - Haftungsausschluss der Berufshaftpflichtversicherung bei wissentlicher Amtspflichtverletzung des Notars; hier: Überweisung vom Notaranderkonto auf Grund eines vom Notar blanko unterschriebenen Überweisungsträgers

Datum der Entscheidung
20.11.2014
Aktenzeichen
3 U 17/14
Normen
AVB-N Teil 1 A. § 1 Abs. 1 Ziff. 1, Teil 1 A. § 4 Nr. 3
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Schlagworte
Versicherungsrecht, Berufshaftpflichtversicherung der Notare, Haftungsausschluss, notarielle Pflichtverletzung, Treuhandabrede, Notaranderkonto, Auszahlungsvoraussetzungen, Auszahlungsbetrag, blanko unterschriebener Überweisungsträger
Titel der Entscheidung
Leitsatz
1. Die Berufshaftpflichtversicherung eines Notars haftet bei einer Amtspflichtverletzung des Notars nicht, wenn dieser seine Amtspflicht positiv gekannt hat, davon abgewichen ist und der Pflichtenverstoß für einen Schadenseintritt ursächlich geworden ist.

2. Ein solcher Haftungsausschluss wegen eines Verstoßes des Notars gegen seine Pflicht zur Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen und des Auszahlungsbetrages bei der Abwicklung eines Kaufvertrages über ein Notaranderkonto liegt dann vor, wenn der Notar den Überweisungsträger blanko unterschreibt und es der Bank überlässt, den konkreten Auszahlungsbetrag festzusetzen. Das gilt auch dann, wenn es sich bei diesem Verfahren um eine aus arbeitsökonomischen Gründen (Vermeidung der Überweisung von Kleinstbeträgen in Folge der tagesgenauen Festsetzung der Zinsen) übliche und gängige Praxis derjenigen Notare gehandelt hat, die mit der entsprechenden Bank zusammenge-arbeitet haben.