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19.09.2014 - Verletzung der ehelichen Vermögensfürsorgepflicht durch heimliches Ummelden einer Hausratversicherung

Datum der Entscheidung
19.09.2014
Aktenzeichen
4 UF 40/14
Normen
BGB §§ 280 Abs. 1, 670, 1353 Abs. 1 S. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Schadensersatzpflicht, Vermögensfürsorgepflicht, Versicherungsschutz, Hausratversicherung, konkludenter Auftrag, Hinweispflicht
Titel der Entscheidung

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Verletzung der ehelichen Vermögensfürsorgepflicht durch heimliches Ummelden einer Hausratversicherung (163.5 KB)
Leitsatz
Verstößt ein Ehegatte während des Zusammenlebens gegen die ihn nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB treffende Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem anderen Ehegatten, indem er heimlich die Hausratversicherung für die gemeinsame Ehewohnung auf eine allein in seinem Eigentum stehende Wohnung ummeldet, weshalb der aufgrund eines späteren Einbruchs entwendete Hausrat in der Ehewohnung nicht von der Versicherung ersetzt wird, ist er dem so hintergangenen Ehegatten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.