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09.07.2014 - Versorgungsausgleich; keine Verzinsung eines im Wege externer Teilung auszugleichenden Betrages, wenn sich das Anrecht aus einem fondsbasierten Altersvorsorgevertrag ergibt, der börsentäglichen Wertschwankungen unterliegt

Datum der Entscheidung
09.07.2014
Aktenzeichen
4 UF 66/14
Normen
VersAusglG § 14 Abs. 4, FamFG § 222 Abs. 3
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Versorgungsausgleich, externe Teilung, Verzinsung, fondsbasierter Altersvorsorgevertrag
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Ein im Wege externer Teilung auszugleichender Betrag ist nicht für die Zeit ab Ende der Ehezeit bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich zu verzinsen, wenn das Anrecht sich aus einem fondsbasierten Altersvorsorgevertrag ergibt, der börsentäglichen Wertschwankungen in Abhängigkeit der Entwicklung am Kapitalmarkt unterliegt.