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18.06.2014 - Zur Fahrlässigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorausgegangenem Cannabis-Konsum

Datum der Entscheidung
18.06.2014
Aktenzeichen
1 SsBs 51/13
Normen
StVG § 24a Abs. 2, Abs. 3
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Ordnungswidrigkeit, Kraftfahrer, Cannabiskonsum, Erreichen des analytischen Grenzwertes, Fahrlässigkeit , objektive Sorgfaltspflichtverletzung, subjektiver Sorgfaltsverstoß
Titel der Entscheidung

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Zur Fahrlässigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorausgegangenem Cannabis-Konsum (258.8 KB)
Leitsatz
1. Ein Konsument von Cannabis darf sich als Kraftfahrer erst in den Straßenverkehr begeben, wenn er sicherstellen kann, den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum nicht mehr zu erreichen. Das erfordert ein ausreichendes – gegebenenfalls mehrtägiges – Warten zwischen letztem Cannabiskonsum und Fahrtantritt.

2. Im Regelfall besteht für den Tatrichter kein Anlass an der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung und dem subjektiven Sorgfaltsverstoß zu zweifeln, wenn der analytische Grenzwert nach Beendigung der Fahrt erreicht ist.