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06.02.2014 - Umfang des Kündigungsrechts des Versicherungsnehmers bei Prämienerhöhung für einen einzelnen Tarif eines Krankenversicherungsvertrages

Datum der Entscheidung
06.02.2014
Aktenzeichen
3 U 35/13
Normen
VVG § 205 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Schlagworte
Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Prämienerhöhung für einzelnen Tarif, Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Titel der Entscheidung

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Umfang des Kündigungsrechts des Versicherungsnehmers bei Prämienerhöhung für einen einzelnen Tarif eines Krankenversicherungsvertrages (179 KB)
Leitsatz
Kündigt der Versicherer für einen einzelnen Tarif eines Krankenversicherungsvertrages eine Prämienerhöhung an, steht dem Versicherungsnehmer gemäß § 205 Abs. 4 VVG ein Wahlrecht zu, entweder den einzelnen von der Erhöhung betroffenen Tarif oder das gesamte Versicherungsverhältnis zu kündigen.