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20.12.2013 - Keine Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens in der Beschwerdeinstanz an ein anderes Gericht

Datum der Entscheidung
20.12.2013
Aktenzeichen
4 UF 190/13
Normen
FamFG § 4
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Sorgerechtsverfahren, Abgabe an ein anderes Gericht in der Beschwerdeinstanz
Titel der Entscheidung

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Keine Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens in der Beschwerdeinstanz an ein anderes Gericht (128.6 KB)
Leitsatz
Die Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens von einem Beschwerdegericht an ein anderes Beschwerdegericht wegen eines Aufenthaltswechsels von Mutter und Kind während des laufenden Verfahrens kommt nicht in Betracht.