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16.01.2014 - Werkvertrag: Anspruch des Bestellers auf Rückzahlung einer versehentlich doppelt geleisteten Abschlagszahlung

Datum der Entscheidung
16.01.2014
Aktenzeichen
3 U 44/13
Normen
BGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 204 Abs. 1 Nr. 1, 631 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Fall; ZPO § 167
Rechtsgebiet
Baurecht
Schlagworte
Baurecht, Werkvertrag, Abschlagszahlung, Rückforderung versehentlicher Doppelzahlung
Titel der Entscheidung

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Werkvertrag: Anspruch des Bestellers auf Rückzahlung einer versehentlich doppelt geleisteten Abschlagszahlung (163.9 KB)
Leitsatz
Leistet der zu Abschlagszahlungen verpflichtete Besteller versehentlich eine Abschlagszahlung doppelt, so ist diese Überzahlung auf Grund der vertraglichen Beziehung der Parteien und des vorläufigen Charakters von Abschlagszahlungen im Rahmen der Schlussrechnung auszugleichen. Bereicherungsrechtliche Vorschriften sind auch bei versehentlichen Doppelleistungen von Abschlagszahlungen nicht anwendbar.