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09.01.2014 - Voraussetzungen für die Festsetzung einer Pauschvergütung

Datum der Entscheidung
09.01.2014
Aktenzeichen
1 II AR 12/117
Normen
BRAGO §§ 97, 99; RVG § 61
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Strafprozessrecht, Festsetzung Pauschvergütung, Begründung
Titel der Entscheidung

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Voraussetzungen für die Festsetzung einer Pauschvergütung (190.1 KB)
Leitsatz
1. Die Festsetzung einer Pauschvergütung setzt zunächst voraus, dass die konkrete Strafsache eine zeitaufwändigere, gegenüber vergleichbaren Verfahren deutlich erhöhte Tätigkeit des Verteidigers erforderlich gemacht hat.

2. Ob dieses der Fall war und der Umfang der Tätigkeit des Verteidigers mit den Gebühren des § 97 BRAGO unzumutbar niedrig vergütet wird, ist von diesem konkret darzulegen. Ohne eine entsprechende Begründung kann eine Pauschvergütung nicht zuerkannt werden.