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02.10.2013 - Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten bei dem Vertrieb von Kapitalanlagen

Datum der Entscheidung
02.10.2013
Aktenzeichen
1 U 6/13
Normen
BGB § 249, 252, 280 Abs. 1
Rechtsgebiet
Bankrecht
Schlagworte
Bankrecht, Anlageberatung, Aufklärung, Rückvergütung, Provisionen
Titel der Entscheidung

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Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten bei dem Vertrieb von Kapitalanlagen (364.9 KB)
Leitsatz
Anlageberater, die als juristisch selbstständige Unternehmen innerhalb der Finanzgruppe einer Stadtsparkasse handeln, können auch ungefragt zur Aufklärung über Rückvergütungen bzw. Provisionen verpflichtet sein.