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21.11.2013 - Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines Grundstücks bei fehlerhafter Flächenangabe im Maklerexposé

Datum der Entscheidung
21.11.2013
Aktenzeichen
3 U 23/13
Normen
BGB §§ 433, 434 Abs. 1, 437 Nr. 2, 441 Abs. 4, 442, 444
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Sonstiges Zivilrecht, Grundstückskaufvertrag, Beschaffenheitsvereinbarung, fehlerhafte Flächenangabe im Maklerexposé, Arglist
Titel der Entscheidung

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Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines Grundstücks bei fehlerhafter Flächenangabe im Maklerexposé (51.9 KB)
Leitsatz
1. Wenn sich die Käufer eines Grundstücks erst am Rande des Notartermins bei der Verkäuferin allgemein nach der Richtigkeit der Zahlen im Maklerexposé erkundigen, ohne konkrete Bedenken bezüglich der Flächenangaben offenzulegen, kann der betreffenden mündlichen Bestätigung der Verkäuferin keine bindende Erklärung zur Fläche des Objektes im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung entnommen werden.

2. Die Verkäuferin handelt nicht arglistig, wenn sie nicht offen legt, dass sie das Exposé selbst nicht eingesehen oder überprüft hat, wenn sie der Maklerin gegenüber zutreffende Angaben gemacht hat, die Maklerin aber versehentlich und ohne Wissen der Verkäuferin eine falsche Flächenangabe in das Exposé aufgenommen hat.