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21.10.2013 - Kein Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleichs bei noch nicht abgeschlossenem Scheidungsverfahren im Ausland

Datum der Entscheidung
21.10.2013
Aktenzeichen
4 WF 134/13
Normen
EGBGB Art. 17 Abs. 3, § 1 Abs. 1 VersAusglG, ZPO § 114
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Versorgungsausgleich, anhängiges Scheidungsverfahren im Ausland,
Titel der Entscheidung

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Kein Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleichs bei noch nicht abgeschlossenem Scheidungsverfahren im Ausland (26.4 KB)
Leitsatz
Einem Antrag nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB auf Durchführung des Versorgungsausgleichs fehlt die hinreichende Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO, wenn das von dem anderen Ehegatten in Bosnien-Herzegowina betriebene Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.