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18.07.2013 - Erlöschen des Vermieterpfandrechts; Verbringen von Sachen des Mieters aus dem von ihm angemieteten Objekt in von Dritten gemietete Räumlichkeiten auf demselben Grundstück

Datum der Entscheidung
18.07.2013
Aktenzeichen
5 U 7/13
Normen
BGB § 562a
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Mietrecht, Erlöschen des Vermieterpfandrechts
Titel der Entscheidung

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Erlöschen des Vermieterpfandrechts; Verbringen von Sachen des Mieters aus dem von ihm angemieteten Objekt in von Dritten gemietete Räumlichkeiten auf demselben Grundstück (59.7 KB)
Leitsatz
Das Vermieterpfandrecht erlischt an den Sachen des Mieters, wenn sie aus den von ihm angemieteten Räumlichkeiten in an Dritte vermietete Räumlichkeiten auf demselben Grund-stück des Vermieters verbracht werden (im Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008 – 13 U 139/07, juris, Tz. 11).