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21.03.2013 - Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag des gerichtlich bestellten Sachverständigen

Datum der Entscheidung
21.03.2013
Aktenzeichen
5 W 4/113
Normen
JVEG § 2 Abs. 1
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Vergütung eines Sachverständigen, Ausschlussfrist, Fristbeginn
Titel der Entscheidung

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Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag des gerichtlich bestellten Sachverständigen (28.5 KB)
Leitsatz
Die dreimonatige Frist für die Geltendmachung der Vergütung eines Sachverständigen gemäß § 2 Abs. 1 JVEG errechnet sich für jede selbstständige Leistung des Sachverständigen (schriftliches Gutachten, mündliche Erläuterung) gesondert (im Anschluss an OLG Oldenburg, Beschl. vom 29.04.2010, Az. 6 W 47/10 = Nds. Rpfl. 2010, 384).

Der Fristbeginn setzt allerdings voraus, dass dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht wird, dass die (Teil-) Leistung als abgeschlossen anzusehen ist.