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12.06.2019 - Zur Substantiierungspflicht im selbständigen Beweisverfahren in Arzthaftungssachen

Datum der Entscheidung
12.06.2019
Aktenzeichen
5 W 6/19
Normen
ZPO §§ 485 Abs. 2, 487 Nr. 2, 492 Abs. 1
Rechtsgebiet
Arzthaftungsrecht
Schlagworte
Arzthaftungsrecht, selbständiges Beweisverfahren, Substantiierungspflicht, Ausforschungsbeweis
Titel der Entscheidung

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Zur Substantiierungspflicht im selbständigen Beweisverfahren in Arzthaftungssachen (145 KB)
Leitsatz
1. Der Tatsachenvortrag für eine ärztliche Haftung im Rechtsstreit kann sich nicht darauf beschränken, eine ärztliche Behandlungsmaßnahme und eine damit in Zusammenhang stehende Gesundheitsbeeinträchtigung zu benennen, wenn nicht jedenfalls Anhaltspunkte dafür genannt werden, an welcher Stelle der Behandlung der Arzt vom geschuldeten Standard abgewichen sein soll.

2. Eine im Erkenntnisverfahren nicht zulässige Ausforschung ist auch im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens nicht gerechtfertigt (BGH Beschl. v. 29.11.2016, VI ZB 23/16).