Sie sind hier:

28.09.2017 - Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen unklarer Haftbedingungen.

Datum der Entscheidung
28.09.2017
Aktenzeichen
1 AuslA 13/17
Normen
GG Art. 1 Abs. 1, 20 Abs. 3, 25, 79 Abs. 3; EMRK Art. 3; IRG § 73;
Rechtsgebiet
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Schlagworte
Strafprozessrecht, Auslieferung, Türkei, unklare Haftbedingungen
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen unklarer Haftbedingungen. (118.6 KB)
Leitsatz
1. Angesichts der aktuellen politischen Lage in der Türkei nach dem Putschversuch im Juli 2016 besteht gegenwärtig die Besorgnis, dass die dortigen Haftbedingungen nicht den in Art. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestanforderungen entsprechen.

2. Solange die bestehenden Zweifel an den Haftbedingungen in der Türkei nicht durch belastbare Zusicherungen und konkrete Informationen der deutschen und türkischen Behörden ausgeräumt werden können, steht der Auslieferung ein Hindernis nach § 73 S.1 IRG entgegen.