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20.06.2017 - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Sorgerechtsentscheidung, wenn das Kind nach Durchführung eines HKÜ-Verfahrens wieder in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes zurückgeführt worden ist

Datum der Entscheidung
20.06.2017
Aktenzeichen
4 UF 20/17
Normen
HKÜ Art. 16, Art. 3; EuEheVO Art. 8, 14; FamFG §§ 152, 99, 97, 69; GVG § 23a
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Internationale Zuständigkeit, HKÜ-Verfahren, Sorgerechtsentscheidung, Verfahrenshindernis, völkerrechtliche Vereinbarungen
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts für einen Antrag der Kindesmutter auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ihr Kind besteht, wenn das Kind nach Durchführung eines HKÜ-Verfahrens wieder in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes (hier: Mexiko) zurückgeführt worden ist. Art. 16 HKÜ stellt nach Rückführung des Kindes kein Verfahrenshindernis mehr dar.