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21.06.2012 - Kein Anscheinsbeweis, dass eine über ein bestimmtes eBay-Mitgliedskonto abgegebene Willenserklärung vom jeweiligen Kontoinhaber stammt

Datum der Entscheidung
21.06.2012
Aktenzeichen
3 U 1/12
Normen
BGB §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1, 325, 433 Abs. 2
Rechtsgebiet
IT- und Medienrecht
Schlagworte
IT- und Medienrecht, eBay-Mitgliedskonto, Zugangsdaten, Anscheinsbeweis, Sicherheitsstandard im Internet, Zurechnung missbräuchlichen Verhaltens
Titel der Entscheidung

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Kein Anscheinsbeweis, dass eine über ein bestimmtes eBay-Mitgliedskonto abgegebene Willenserklärung vom jeweiligen Kontoinhaber stammt (47 KB)
Leitsatz
1. Es spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass eine über ein bestimmtes eBay-Mitgliedskonto abgegebene Willenserklärung von dem jeweiligen Kontoinhaber abgegeben worden ist, da es an einem für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderlichen typischen Geschehensablauf fehlt. Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist.

2. Für eine Zurechnung des missbräuchlichen Verhaltens eines Dritten reicht es nicht aus, dass der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos seine Zugangsdaten nicht sicher verwahrt hat. Die im Bereich der deliktischen Haftung entwickelten Grundsätze sind nicht auf die der Zurechnung einer unter unbefugter Nutzung eines Mitgliedskontos von einem Dritten abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärung übertragbar.