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20.06.2014 - „Waldmeister“ ist kein zulässiger Vorname.

Datum der Entscheidung
20.06.2014
Aktenzeichen
1 W 19/14
Normen
BGB § 1626, GG Art. 6 Abs. 2 Satz 2; PStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Personenstandsrecht, Vornamenswahl, Waldmeister
Titel der Entscheidung

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„Waldmeister“ ist kein zulässiger Vorname. (144.2 KB)
Leitsatz
Den Eltern obliegt die Sorge für die Person des Kindes. Das umfasst auch das Recht, dem Kind einen Vornamen zu geben. Diesem Recht sind Grenzen gesetzt. Es kann kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründet, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben wird. So verhält es sich bei der Wahl des Vornamens
„Waldmeister“.