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Elektronisches Handelsregister

Einführung des elektronischen Registers in Bremen

Nachdem nunmehr die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen, wird das Handels- Partnerschafts- und Genossenschaftsregister auf elektronische Registerführung umgestellt. Außerdem werden sämtliche Neueintragungen ausschließlich in elektronischer Form vorgenommen.

Für alle umgestellten Register sowie alle Neueintragungen haben Sie die Möglichkeit folgende Registerauszüge zu erhalten (§ 64 Handelsregisterverordnung - HRV):

Aktueller Ausdruck

Dieser Ausdruck enthält den aktuellen Stand der Eintragungen zum Zeitpunkt der Erteilung.

Chronologischer Ausdruck

Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und die bereits gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung auf das elektronische Register.

Historischer Ausdruck

Dieser Ausdruck enthält alle vor der Umschreibung auf das elektronische Register erfolgten Eintragungen. Die Registerauszüge sind als amtliche Ausdrucke (beglaubigte Auszüge) für 18,00 € und als einfache Ausdrucke (unbeglaubigte Auszüge) für 10,00 € zu erhalten. In Handels- Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen wird für die umgestellten Register, soweit nichts anderes beantragt ist, automatisch ein aktueller Ausdruck (d.h. unbeglaubigt) erteilt.

Bitte geben Sie in ihrem Antrag genau an, welche Art Registerauszug Sie benötigen!

Beim Amtsgericht Bremen - Registergericht -, können Sie auch weiterhin die erforderlichen Einsichten an den Auskunftsterminals in Zimmer 414 vornehmen.

Aureg Online-Abruf

Einsicht und Auskünfte in das elektronische Handelsregister können auch online vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum Online-Abruf registerinformation-bremen.de